Die Energieberatung übernehmen wir auch als eigenständige Dienstleistung, folgende weitere Beratungsleistungen sind:

 

 

Für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss bis zu 650,- € und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten bis zu 850,- € (Stand 01.01.2026), jedoch nur bis zu 50% des Beraterhonorars.

Die Ergebnisse der geförderten Energieberatung werden in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst, mit dem bei den Fördermittelgebern eine zusätzlich Förderung von 5% beantragt werden kann.

Die Präsentation der Ergebnisse der Energieberatung für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bezuschusst das BAFA mit 250,- €.

 

Für alle energetischen Sanierungen können die Planungen und die Überwachung der Ausführung übernommen werden.

Für die Planung, die planerische Begleitung und die Überwachung der Sanierungsmaßnahme können Zuschüsse beantragt werden, wenn diese Sanierung durch einen Architekten oder sachverständigen Energieberater durchgeführt wird.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt einen Zuschuss bis zu 50% des Honorars, die KfW-Förderbank bezuschusst im Rahmen der Fördergrenzen.

 

Für Nichtwohngebäude können bei der KfW-Förderbank günstige Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz beantragt werden.

 

Für Nichtwohngebäude (NWG) übernehmen wir folgende Dienstleistungen: