Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt für Energieberatungen für Wohngebäude einen Zuschuss bis zu 650,- € und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten bis zu 850,- € (Stand 01.01.2026), jedoch nur bis zu 50% des Beraterhonorars.

Die Präsentation der Ergebnisse der Energieberatung für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bezuschusst das BAFA mit 250,- €.

 

Diese Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernehmen wir gerne auch als eigenständige Dienstleistungen, folgende weitere Beratungsleistungen sind:

 

 

Für alle energetischen Sanierungen können die Planungen und die Überwachung der Ausführung übernommen werden.

Die KfW-Förderbank gibt für die Planung, die planerische Begleitung und die Überwachung der Sanierungsmaßnahme einen Zuschuss bis zu 50%, wenn diese Sanierung durch einen Architekten oder sachverständigen Energieberater durchgeführt wird.

 

Für Nichtwohngebäude können bei der KfW-Förderbank günstige Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz beantragt werden.

 

Für Nichtwohngebäude (NWG) übernehmen wir folgende Dienstleistungen: